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   OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15   

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https://dejure.org/2016,42451
OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15 (https://dejure.org/2016,42451)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 A 225/15 (https://dejure.org/2016,42451)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 A 225/15 (https://dejure.org/2016,42451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 136 Abs 2 BauGB, § 140 Nr 1 BauGB, § 140 Nr 4 BauGB, § 142 Abs 1 BauGB, § 145 Abs 2 BauGB
    Sanierungsrechtliche Genehmigung, Konkretisierung der Sanierungsziele durch Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu Beginn des Sanierungsverfahrens; Zubilligung eines angemessenen Zeitraums gegenüber den Gemeinden zur Verwirklichung ihrer Sanierungsziele; Zunehmende Verdichtung und Konkretisierung der Sanierungsziele vor oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu Beginn des Sanierungsverfahrens; Zubilligung eines angemessenen Zeitraums gegenüber den Gemeinden zur Verwirklichung ihrer Sanierungsziele; Zunehmende Verdichtung und Konkretisierung der Sanierungsziele vor oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinden entscheiden über Darstellung von Sanierungskonzept

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Zu Beginn des Sanierungsverfahrens sind noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.3.1999 - 4 C 8/98 - BauR 1999, 888) Lediglich ein Mindestmaß an Konkretisierung muss erkennbar sein.

    Der hierzu verfasste Ergebnisbericht der LEG Saar vom Juni 1985 enthält neben einer detaillierten Aufzählung der städtebaulichen Missstände konkrete Planungsvorschläge zu einzelnen Teilbereichen und legt Prioritäten fest.(Vgl. hierzu im Einzelnen den Ergebnisbericht der LEG Saar vom Juni 1985 (Bl. 412 ff. der Gerichtsakte)) Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde, wenn sie - wie hier - eine Sanierungssatzung auf der Grundlage vorbereitender Untersuchungen erlässt, sich die in diesen Untersuchungen aufgeführten Ziele und Zwecke der Sanierung zu eigen macht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.3.1999 - 4 C 8/98 - BauR 1999, 888) Davon abgesehen trifft es auch keineswegs zu, dass die Gemeinde T. nach dem Erlass der Sanierungssatzung im Jahr 1985 die darauf folgenden 19 Jahre bis zum Erlass des Bebauungsplans "1.

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Sanierung ist ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 4 B 91/96 -, NJW 1996, 2807; und Urteil vom 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917) Den Gemeinden ist deshalb ein angemessener Zeitraum zur Verwirklichung ihrer Sanierungsziele zuzubilligen.
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Erst im Laufe des Sanierungsverfahrens, besonders unmittelbar vor oder während des Verfahrens zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplanes, müssen die Sanierungsziele sich zunehmend verdichten und damit zunehmend konkreter werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 7.9.1984 - 4 C 20/81 -, BVerwGE 70, 83) Eine Sanierungssatzung leidet daher - unabhängig von der Frage, ob sich die Klägerin wegen § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung vom 8.12.1986 überhaupt noch auf Abwägungsfehler dieser Satzung berufen kann - nicht an einem Rechtsfehler, wenn die Sanierungsziele im Zeitpunkt des Satzungserlasses noch nicht konkretisiert sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.5.1997 - 4 B 98/96 - (juris) und Urteil vom 6.7.1984 - 14 C 14.81 -, NVwZ 1985, 184, 185) Fallbezogen kann hier nicht davon gesprochen werden, dass es zum Zeitpunkt des Erlasses der Sanierungssatzung an jeglicher Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung gefehlt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 3 S 156/14

    Festsetzung eines Fuß- und Radwegs im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Ob es sich bei der Überplanung des Grundstücks der Klägerin, wie von dieser behauptet, um eine Enteignung gehandelt hat,(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2011 - 4 B 52/10 -, wonach die städtebauliche Sanierung auch bei sehr langer Dauer keine Enteignung i.S.d. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ist; und VGH Mannheim, Urteil vom 25.3.2015 - 3 S 156/14- (juris), wonach Festsetzungen des Bebauungsplans keine enteignende Vorwirkung haben und mit der Festsetzung von Flächen öffentlicher Nutzung daher keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung dieser Fläche verbunden ist.) bedarf daher hier ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob die Klägerin mit der Rüge von Abwägungsmängeln nach § 215 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96

    Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Erst im Laufe des Sanierungsverfahrens, besonders unmittelbar vor oder während des Verfahrens zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplanes, müssen die Sanierungsziele sich zunehmend verdichten und damit zunehmend konkreter werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 7.9.1984 - 4 C 20/81 -, BVerwGE 70, 83) Eine Sanierungssatzung leidet daher - unabhängig von der Frage, ob sich die Klägerin wegen § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung vom 8.12.1986 überhaupt noch auf Abwägungsfehler dieser Satzung berufen kann - nicht an einem Rechtsfehler, wenn die Sanierungsziele im Zeitpunkt des Satzungserlasses noch nicht konkretisiert sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.5.1997 - 4 B 98/96 - (juris) und Urteil vom 6.7.1984 - 14 C 14.81 -, NVwZ 1985, 184, 185) Fallbezogen kann hier nicht davon gesprochen werden, dass es zum Zeitpunkt des Erlasses der Sanierungssatzung an jeglicher Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung gefehlt hat.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84

    Begriff der "städtebaulichen Sanierungsmaßnahme" i.S. des § 1 StBauFG; Befreiung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Sanierung ist ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 4 B 91/96 -, NJW 1996, 2807; und Urteil vom 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917) Den Gemeinden ist deshalb ein angemessener Zeitraum zur Verwirklichung ihrer Sanierungsziele zuzubilligen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10

    Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass weder der Zeitablauf noch eine unzureichend zügige Förderung der Sanierung zur Folge haben, dass die zugrunde liegende Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2011 - 4 B 52/10 -, BauR 2011, 1308, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20.10.1978 - 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 7 A 3366/07

    Privatstraße auf öffentlicher Verkehrsfläche

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

    Der Behörde steht jedenfalls beim Fehlen von Versagungsgründen kein Beurteilungsspielraum und kein Ermessen bezüglich einer Erteilung zu (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 16.11.2016 - 2 A 225/15 - juris Rn. 13; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 37; Möller in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 145 Rn. 8; Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 145 Rn. 3).

    Neben der Bauleitplanung können dies auch nicht rechtsverbindliche städtebauliche, sogenannte informelle Planungen sein, die unterschiedliche Bezeichnungen haben können (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 16.11.2016 - 2 A 225/15 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 62).

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